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BFH 12.10.2010 I R 99/09, StuB 6/2011 S. 233

Kein Betriebsausgabenabzugsverbot für Zugaben i. S. der bis 2001 gültigen ZugabeVO

(1) Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990/1997 entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Schenkung nach § 516 BGB. Unentgeltlichkeit als Voraussetzung für eine Schenkung liegt vor, wenn die Zuwendung – für den Empfänger erkennbar – nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht ist und nicht in einem unmittelbaren zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung steht. (2) Zugaben i. S. der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft (Erster Teil: Zugabewesen – ZugabeVO –, vom , RGBl I S. 121, geändert durch Gesetz vom , BGBl I S. 1688, aufgehoben durch Gesetz vom , BGBl I S. 1661) waren keine „Geschenke” i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990/1997 und berechtigten den Zuwendenden daher in voller Höhe zum Betriebsausgabenabzug. (3) Zugab...

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