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BdF - IV B 2 -S 2138 - 7/88 BStBl 1988 I S. 152

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Baulandumlegung bzw. der Flurbereinigung; Übergangsregelung zur Anwendung der Grundsätze des BStBl 1986 II S. 711)

Bezug: BStBl 1972 I S. 102

Nach Nr. 3 des Bezugsschreibens kann beim Tausch von Grundstücksflächen im Umlegungs- bzw. Flurbereinigungsverfahren nach den Grundsätzen des Abschnitts 35 EStR verfahren werden. Da ein Tausch grundsätzlich eine Veräußerung im Sinne des § 6b EStG ist (vgl. Abschn. 41a Abs. 8 Satz 6 EStR), hat die Finanzverwaltung auch die Anwendung des § 6b EStG für möglich gehalten. Daraus folgte, daß die stillen Reserven der Grundstücke – ggf. nach Bildung einer Rücklage – auch auf Wirtschaftsgüter übertragen werden konnten, die außerhalb des Umlegungsverfahrens erworben waren.

An dieser Auffassung kann auf Grund des BStBl 1986 II S. 711) nicht mehr festgehalten werden. Nach dieser Entscheidung besteht zwischen den in ein gesetzlich geregeltes Grundstücksaustauschverfahren eingebrachten und den daraus im Zuteilungswege erlangten Grundstücken Identität, soweit die eingebrachten und die erlangten Grundstücke wertgleich sind. Die etwaige Betriebsvermögenseigenschaft der eingebrachten Grundstücke setzt sich in diesen Fällen an den erlangten Grundstücken unverändert fort, so daß eine Gewinnrealisierung nach Tauschgrundsätzen nicht eintritt. Für die Anwendung v...

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BMF v. 19.04.1988 - IV B 2 -S 2138 - 7/88

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