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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 292/2008

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Nachweis der Vermietungsabsicht für leer stehende Wohnung

Leitsatz

Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat. Der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen zur Vermietung muss sich anhand objektiver Umstände belegen lassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1378 Nr. 22
NAAAD-61990

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.07.2010 - 7 K 292/2008

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