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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 23 | Abgabenordnung: BVerfG prüft Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke

Reichweite und Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO sind noch nicht abschließend geklärt. Trotzdem lehnt es die Finanzverwaltung teilweise ab, entsprechende Muster-Einsprüche ruhen zu lassen. Jetzt ist eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig.

Wirksamkeit und Umfang von Vorläufigkeitsvermerken nach § 165 AO sind ein zentrales Thema des steuerlichen Verfahrensrechts. Es gibt – zumindest bei den Ertragsteuern – kaum einen Steuerbescheid ohne einen Vorläufigkeitsvermerk. Da ist es unbefriedigend, dass die Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt ist. Gleiches gilt für die Voraussetzungen und die Zulässigkeit von Teil-Einspruchsentscheidungen.

Ende 2010 hatte der BFH seine Rechtsprechung zur inhaltlichen Bestimmtheit und Reichweite von Vorläufigkeitsvermerken präzisiert. Die Richter nahmen auch erstmals Stellung zur Zulässigkeit und zum Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Teileinspruchsentscheidungen.

Es genügt nach dem BFH-Urteil, wenn ein Vorläufigkeitsvermerk auf die Besteuerungsgrundlage hinweist. Die betragsmäßige Auswirkung der vorläuf...

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