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FG München Urteil v. - 3 K 2723/09 EFG 2011 S. 939 Nr. 11

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 1, AO § 191 Abs. 5 S. 1 Nr. 2, AO § 191 Abs. 3 S. 1, AO § 171 Abs. 3a S. 1, AO § 229 Abs. 1 S. 1, AO § 232, AO § 47

Erlass eines erneuten Haftungsbescheids nach gerichtlicher Aufhebung nur bei Nichteintritt der Zahlungsverjährung

Leitsatz

Nach gerichtlicher Kassation eines Haftungsbescheids kann ein neuer Haftungsbescheid nur ergehen, wenn die Zahlungsverjährung der der Haftung zu Grunde liegenden Steuerschuld noch nicht eingetreten ist; dabei ist nicht auf den Erlass eines durch Urteil aufgehobenen vorhergehenden Haftungsbescheids abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt des Erlasses des neuen Haftungsbescheids.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 939 Nr. 11
XAAAD-60847

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Online-Dokument

FG München, Urteil v. 01.12.2010 - 3 K 2723/09

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