Arbeitshilfe Oktober 2011

Beurteilung von Einkünften aus einem geschlossenen Fonds als gewerbliche Tätigkeit

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1. Sind Einkünfte aus einem geschlossenen Fonds, der bis zu 22 Unternehmensbeteiligungen hielt und in der Rechtsform einer britischen Limited Partnership geführt wurde, als gewerbliche Tätigkeit (bzw.: Unternehmensgewinne i.S.d. Art. III DBA-Großbritannien ) zu beurteilen?

2. Liegt bei Einschaltung einer Managementgesellschaft in Großbritannien für die Gesellschafter der Fondsgesellschaft eine dort liegende Betriebsstätte vor?

3. Kann die Regelung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG bereits rückwirkend im Streitjahr 1998 angewendet werden?

4. Ist die Regelung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG generell verfassungsgemäß?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB DAAAD-60362