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BGH 09.11.2010 VI ZR 300/08, NWB 2/2011 S. 105

Haftungsrecht | Abzug von fiktiven Steuern, Sozialbeiträgen und Werbungskosten bei Bemessung eines Verdienstausfallschadens

Wird ein Mensch durch das schuldhafte Verhalten eines anderen dauerhaft erwerbsunfähig, ist der Schädiger u. a. zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Geschädigte durch den Verdienstausfall bis zum Zeitpunkt seines angenommenen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben erleidet (§ 252 BGB). Hinsichtlich der Höhe des Schadens muss das Gericht eine Schätzung vornehmen und dabei eine Prognose zur voraussichtlichen beruflichen Entwicklung und des dabei erzielten hypothetischen Einkommens ohne das Schadensereignis vornehmen (§ 287 ZPO). Dabei müssen die vom Gericht getroffenen Feststellungen eine tragfähige Grundlage für die Höhe des geschätzten Schadens bilden. Der BGH betont, dass auf die konkreten Verhältnisse des Geschädigten (auch) hinsichtlich der Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzu...

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