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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1069/06

Gesetze: EStG § 3 Nr. 9

Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. für an Beamten gezahlte Abfindung

Leitsatz

Erhält ein bei der Deutschen Telekom AG beschäftigter Postbeamter, der vorübergehend bei einer ehemaligen Tochtergesellschaft tätig war, von dieser Tochtergesellschaft für das Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis eine Abfindung, scheidet eine Steuerfreiheit der Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG a.F. aus. Die Vorschrift findet keine Anwendung, da nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses das bislang ruhende Beschäftigungsverhältnis (bei der Telekom AG) wieder auflebt und zudem wegen Unkündbarkeit nicht einmal theoretisch ein Arbeitsplatzverlust droht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 6 Nr. 17
TAAAD-57118

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FG des Saarlandes, Urteil v. 04.05.2010 - 1 K 1069/06

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