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StuB Nr. 23 vom Seite 898

Konzeption des Beherrschungsverhältnisses nach BilMoG

Neuausrichtung, Generalnorm und angrenzende Beherrschungstatbestände

Dipl.-Kfm. Gerrit Lietz, StB Prof. Dr. Christoph Watrin, WP/CPA/StB Dr. Guido Neubeck und Dr. Joachim Lammert
Kernfragen
  • Was ist bei der Neuausrichtung des Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 HGB zu beachten?

  • Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bilanzierung von Zweckgesellschaften?

  • Wie ist der E-DRS 26 zu werten?

Mit dem Übergang auf das BilMoG erfolgte eine Neuausrichtung der handelsrechtlichen Regelungen zur Beurteilung eines Mutter-Tochter-Verhältnisses. Zentral ist das in Anlehnung an die IFRS neu eingeführte Konzept der möglichen Beherrschung, das in Form einer Generalnorm in § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB weiteren einschlägigen Regelungen zur Abgrenzung eines Konzernverbunds – zumindest formal – vorangestellt ist . Mit § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB wurde zudem ein eigenständiger Tatbestand für Zweckgesellschaften hinzugefügt.

Mujkanovic, Zweckgesellschaften nach BilMoG, NWB TAAAD-21137

I. Einleitung

Ziel des Beitrags ist es, den Stellenwert der abstrakten Definition des Beherrschungsverhältnisses gegenüber den typisierenden Tatbeständen des § 290 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB aufzuzeigen und dabei auf das Verhältnis zu den entsprechenden Vorgaben der IFRS einzugehen. Vielschichtiger Interpretationsbedarf ergibt sich dabei aus drei Spannungsfeldern: [i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Aufl., Herne 2...

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