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Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR
Das FG Köln hat sich mit einem Fall befasst, in dem ein Freiberufler seine Praxis in eine neu entstehende GbR zu Buchwerten gegen Gesellschaftsanteile eingebracht hatte, wobei der andere Gesellschafter eine Bareinlage in das Gesellschaftsvermögen geleistet hatte. Nach Ansicht der Richter kann dieser Vorgang als Buchwerteinbringung gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ohne Realisierung eines Einbringungsgewinns vollzogen werden.