Zivilrecht, Band 2

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69511-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63581-6

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Zivilrecht, Band 2 (1. Auflage)

Erbrecht

I. Die Grundlagen des Erbrechts

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge ins Vermögen der Verstorbenen, die sog. Erbfolge.

Es ist vor allem geregelt im 5. Buch des BGB, aber auch in den anderen Büchern des BGB finden sich Regelungen mit erbrechtlichem Bezug (z. B. §§ 563-564, 673, 727, 857, 1089 BGB). Daneben finden sich erbrechtliche Regelungen auch im HGB, im FGG und in der HöfeO. Mit jedem Tod einer natürlichen Person, dem sog. Erbfall, kommt es zu dem als Erbfolge bezeichneten Übergang des Vermögens des Erblassers auf eine oder mehrere Personen, den oder die Erben (vgl. § 1922 Abs. 1 BGB).

Die Erbfolge findet erst mit dem Tod des Erblassers statt. Sie tritt allerdings mit jedem Todesfall ein, auch wenn der Erblasser z. B. nur Schulden hinterlässt. Sofern noch kein Erbfall vorliegt, sind Rechtsgeschäfte über das „künftige Erbrecht” nur in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen zulässig, vgl. insb. § 311b Abs. 4, Abs. 5 BGB.

Erbe kann nur werden, wer erbfähig ist. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Erbe muss rechtsfähig sein (§ 1 BGB), was für jeden Menschen und jede juristische Person gilt. Der Erbe muss darüber hinaus gem. § 1923 Abs. 1 BGB zurzeit des Erbfalls (bereits/noch) leben (Erfordernis ...