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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 25 | Außergewöhnliche Belastungen: Heterologe künstliche Befruchtung

Das FG Niedersachsen hat – entgegen der Rechtsprechung des BFH – entschieden, dass wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachte Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind. Der BFH bekommt daher Gelegenheit, seine Auffassung zu überprüfen.

In den nächsten beiden schwebenden Prozessen geht es um außergewöhnliche Belastungen. Im ersten Verfahren muss der Bundesfinanzhof über den Abzug der Kosten einer künstlichen Befruchtung der Eizellen einer gesunden Ehefrau mit Fremdsamen eines Spenders entscheiden. Mediziner sprechen hier von einer heterologen Insemination.

Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung liegt keine zwangsläufige Heilbehandlung der gesunden Ehefrau vor. Die Kinderlosigkeit als Folge der Sterilität des Ehemannes stellt nach Meinung der BFH-Richter für sich keine Krankheit dar.

Anderer Meinung ist das FG Niedersachsen . Als erstes Finanzgericht hat es jetzt bei einer heterologen künstlichen Befruchtung einen Abzug als außergewöhnliche Belastungen bejaht. Unter dem Aktenzeichen bekommt der BFH daher d...

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