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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 333/07

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Geldwerter Vorteil – private Nutzung von Vorführwagen

Leitsatz

  1. Zum Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

  2. Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den ArbG an den ArbN für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Letzteren und damit zum Lohnzufluss.

  3. Die private Nutzung von Vorführwagen durch den Angestellten eines Autohauses ist ein zu versteuernder geldwerter Vorteil.

  4. Zur steuerlichen Anerkennung eines Nutzungsverbotes hinsichtlich der privaten Nutzung eines Pkw.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-55642

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.03.2010 - 1 K 333/07

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