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BFH 20.07.2010 IX R 4/10, NWB 44/2010 S. 3514

Einkommensteuer | Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens

Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann nach dem zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird.

Anmerkung:

Die Erfassung der Kosten als nachträgliche Anschaffungskosten erscheint auch deshalb gerechtfertigt, weil diese den Wert des Grund und Bodens erhöhen. Dass sie bei den privaten Einkünften in der Regel keinen Einfluss auf einen Aufgabe-, Veräußerungs- oder Entnahmegewinn haben, hat seinen Grund im Dualismus der Einkunftsarten, den das BVerfG zum historisch gewachsenen Bestand des deutschen Einkommensteuerrechts zählt und für verfassungsgemäß hält (, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 NWB LAAAD-48925).

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