Jörg Manfred Mössner, Sven Fuhrmann

Außensteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61241-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-62582-4

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Mössner, Fuhrmann - Außensteuergesetz Kommentar Online

§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Jörg Manfred Mössner, Sven Fuhrmann (Oktober 2010)
Erläuterungen zum Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen ( Außensteuergesetz)

(Fuhrmann)

A. Übersicht

I. Systematische Stellung

1§ 8 regelt den sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Vorschrift knüpft an § 7 Abs. 1 an und definiert, welches „die Einkünfte (sind), für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist". Die Formulierung „Zwischengesellschaft" bezieht sich nicht auf die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft insgesamt. Vielmehr ist in Abhängigkeit der Tätigkeiten der ausländischen Gesellschaft zu prüfen, ob diese Zwischeneinkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 darstellen.

2§ 8 Abs. 2 bestimmt, in welchen Fällen eine ausländische Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU/ EWR Staat nicht als Zwischengesellschaft gilt, auch wenn eine Inländerbeherrschung nach § 7 Abs. 1 vorliegt und die übrigen Voraussetzungen einer Hinzurechnungsbesteuerungen (niedrig besteuerte Zwischeneinkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1, § 7 Abs. 6a und § 8 Abs. 3) erfüllt sind.

II. Zweck

3Durch das komplexe Regelungsgefüge des § 8 wird der gesetzgeberische Wille ...

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