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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1067

Anwendungserlass soll Umsatzsteuer-Richtlinien ablösen

[i]Aufhebung der UStR 2008Die Bundesregierung hat am die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 mit Wirkung vom beschlossen. An die Stelle der Umsatzsteuer-Richtlinien soll ein vom BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder herausgegebener Umsatzsteuer-Anwendungserlass treten.

[i]UStR 2008 nicht mehr aktuellDer Bund und die Länder halten aus fachlicher Sicht weitreichende Neuerungen bei der Herausgabe von allgemeinen Verwaltungsanweisungen im Bereich der Umsatzsteuer und die Herausgabe einer jährlichen Umsatzsteuer-Handausgabe in elektronischer Form und als Druckausgabe für erforderlich, um die in der Praxis dringend benötigte Tagesaktualität zu schaffen. Deshalb werden die – mit Zustimmung des Bundesrats – ergangenen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 aufgehoben. Diese sind aufgrund der in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzesänderungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der daraufhin ergangenen BMF-Schreiben nicht mehr aktuell. [i]Keine UStR 2011Auch die ursprünglich beabsichtigte Herausgabe von Umsatzsteuer-Richtlinien 2011 zum würden den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtsstand bereits nicht mehr abdecken können.

Hinweis

[i]Neu ab 1. 11. 2010: Umsatzsteuer-AnwendungserlassDer Umsatzsteuer-Anwendungserlass (vergleichbar mit dem bereits seit Jahren bestehenden AO-Anwendungserlass) soll mit Wirkung vom – also in unmittelbarem Anschluss an die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 – e...

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