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Einkommensteuer; | Kraftfahrzeugkosten bei außerordentlich Gehbehinderten (§§ 33, 33b EStG)
Ausnahmsweise können nach dem Fahrleistungen mit einem Pkw bei außerordentlich gehbehinderten Personen, auch soweit sie 15 000 km im Jahr übersteigen, noch als angemessen zu beurteilen und die entstandenen Aufwendungen deshalb als agw. Bel. steuermindernd zu berücksichtigen sein, sofern nach der Art und der Schwere der Behinderung nur durch den Einsatz eines Pkw eine berufsqualifizierende Ausbildung durchgeführt werden kann. In einem solchen Ausnahmefall können jedoch über die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehenden Fahrten hinaus für weitere rein private Fahrten höchstens noch Fahrleistungen bis zu 5 000 km p. a. zusätzlich stl. berücksichtigt werden. Kfz-Aufwendungen Schwerkörperbehinderter mit erheblicher Geh- und Stehbehinderung können neben d...BStBl 1975 II S. 825