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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5253/09 EFG 2010 S. 1850 Nr. 22

Gesetze: AO § 37 Abs. 2 S. 3, AO § 46 Abs. 5, AO § 46 Abs. 3, AO § 44, AO § 5, AO § 218 Abs. 2, UStG § 15 Abs. 1, FGO § 102

Kein Anspruch auf Rückzahlung gegenüber dem Zedenten bei unwirksamer Abtretung

Reihenfolge der Inanspruchnahme wegen Rückforderung eines abgetretenen Erstattungsanspruchs

Leitsatz

1. Das FA hat keinen Anspruch auf Erstattung eines abgetretenen Umsatzsteuererstattungsanspruchs vom Zedenten, wenn die Abtretungsanzeige formell unwirksam ist, weil der Zedent nicht wirksam vertreten war. Der Schutzzweck des § 46 Abs. 5 AO steht dem nicht entgegen.

2. Offen blieb, ob der Zedent gem. § 37 Abs. 2 S. 3 AO überhaupt oder jedenfalls bei einer Uneinbringlichkeit der Rückforderung eines Erstattungsanspruchs beim Zessionar in Anspruch genommen werden darf.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1850 Nr. 22
VAAAD-52188

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.04.2010 - 5 K 5253/09

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