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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 433

Die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen

Voraussetzungen des § 33a EStG

Julia Kluth

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen in Höhe des Existenzminimums steuerlich zu berücksichtigen sind. Dieser Anforderung entspricht §33a EStG, welcher die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung regelt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Tatbestandsmerkmalen des § 33a EStG und stellt die bisher zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung sowie entscheidende Verwaltungsanweisungen dar.

I. Einleitung

Das Thema Unterhaltsleistungen hat insbesondere durch die Kürzung von gesetzlichen Sozialleistungen in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass Unterhaltsaufwendungen gem. § 33a Abs. 1 EStG immer häufiger ihren Weg in die Steuererklärung finden. Nachfolgend wird dargestellt, dass es im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen einige Klippen zu umschiffen gibt; sowohl auf Seiten des Empfängers als auch auf Seiten des Leistenden müssen vielfältige Voraussetzungen erfüllt sein, um in den Genuss des vollständigen Abzugs der Unterhaltsaufwendungen zu kommen.

Bei Unterhaltsleistungen handelt es sich dem Grunde nach um pr...

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