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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 827

Abgeltungsteuer und die Verlustverrechnung gem. § 15b EStG

Katja Gragert

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-47444 Durch den zum erfolgten Systemwechsel bei der Besteuerung der Kapitaleinkünfte zur Abgeltungsteuer stellen sich im Bereich der Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle in der Rechtsform einer Personengesellschaft (geschlossener Fonds) oder in der Form eines Einzelinvestments nach § 15b EStG bislang ungeklärte Folgefragen.

Ausführlicher Beitrag s. NWB 31/2010 S. 2450

Berechnung der 10-%-Grenze des § 15b Abs. 3 EStG (sog. Nichtaufgriffsgrenze)

[i]Gewerbliche und vermögensverwaltende SteuerstundungsmodelleBei gewerblichen Steuerstundungsmodellen (z. B. Medien- oder Windkraftfonds) hat die Einführung der Abgeltungsteuer aufgrund des § 20 Abs. 8 EStG (Subsidiaritätsprinzip) keine Auswirkung. Bei vermögensverwaltenden Steuerstundungsmodellen ist das Subsidiaritätsprinzip nicht so weitreichend, so dass diese negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und positive Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. aus verzinslich angelegten Kapitalrücklagen) erzielen können. § 2 Abs. 5b EStG ist m. E. jedoch in diesen Fällen nicht einschlägig. Damit sind positive (wie negative) konzeptionelle Einkünfte aus Kapitalvermögen weiterhin bei der Berechnung der 10-%-Grenze des § 15b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. Positive konzeptionelle Einkünfte aus Kapitalvermögen sind ...

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