Investitionszulagengesetz 2010

2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61701-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-60541-3

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Investitionszulagengesetz 2010

II. Europäisches Beihilferecht als Grundlage

1. Überblick

Die Investitionszulage nach dem InvZulG 2010 ist eine staatliche Beihilfe i. S. des Art. 87 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), da sie Unternehmen staatlich fördert, die in Wirtschaftszweigen tätig sind, in denen Handelsbeziehungen zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestehen. Sie unterliegt daher den Regularien des europäischen Beihilferechts. Der EGV und das EWR-Abkommen weisen die Entscheidungsbefugnis über die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen der EU-Kommission zu. Die Mitgliedsstaaten der EU und des EWR dürfen staatliche Beihilfen nur gewähren, wenn sie im Einklang mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht stehen.

Der EGV ist durch Artikel 2 des Vertrags von Lissabon mit Wirkung vom in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umbenannt worden. Veränderungen für das InvZulG 2010 ergeben sich hierdurch nicht.

Das europäische Beihilferecht beruht insbesondere auf den Art. 107 bis 109 AEUV (ex-Art. 87 bis 89 EGV), dazu ergangenen EU-Verordnungen, Leitlinien, Mitteilungen, Bekanntmachungen und Empfehlungen der EU-Kommission. Vorrangig zu beachten sind die gesetzliche...