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Thüringer FG Beschluss v. - 2 K 816/09

Gesetze: FGO § 138 Abs. 1, FGO § 135 Abs. 1

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

Mögliche Verfassungswidrigkeit der unbefristeten Erhebung des Solidaritätszuschlags

Leitsatz

1. Bei der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache ist auch zu berücksichtigen, dass das angewendete Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist. Allerdings ist die Rechtslage im Rahmen der Kostenentscheidung nicht eingehend zu prüfen.

2. Im Streitfall sah das FG die gegenseitige Kostenaufhebung als ermessensgerecht an, da völlig offen sei, wie das BVerfG über die ihm vom (Az. 7 K 143/08) vorgelegte Frage, ob der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer angesichts seiner Unbefristetheit verfassungswidrig ist, entscheiden werde.

Fundstelle(n):
PAAAD-45237

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Thüringer FG, Beschluss v. 01.03.2010 - 2 K 816/09

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