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NWB direkt Nr. 23 vom Seite 622

Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise und einer Fortbildungsveranstaltung

Mit Urteil v. - VI R 5/07 NWB YAAAD-43922 entschied der BFH, dass Reisekosten im Fall der Abgrenzbarkeit in Werbungskosten und Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen sind und dass als sachgerechter Aufteilungsmaßstab vor allem das Verhältnis der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile in Betracht kommt. Im Streitfall ging es um den Abzug der Aufwendungen, die einer Gymnasiallehrerin für Englisch und Religion anlässlich einer achttägigen Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Dublin, Irland, entstanden waren. Der Reise, die von der Englischlehrervereinigung angeboten und durchgeführt wurde und für die die Klägerin Dienstbefreiung erhalten hatte, lag ein Programm zugrunde, das u. a. eine Stadtrundfahrt in Dublin, Vorträge zu kulturellen und sozialpolitischen Themen, den Besuch einer Theateraufführung, einen Tagesausflug und einen „Dublin Literary Pub Crawl” umfasste. Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Abzug der Aufwendungen in vollem Umfang ab ( NWB EAAAC-40271). Der BFH gab der Revision der Lehrerin statt und hob die Vorentscheidung auf.

In dem VI R 66/04 ging es um den Abzug von Aufwendungen für die Teilnahme des Klägers, eines angestellten Unfallchirurgen, an einem sportmedizinischen Wochenkurs als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Fortbildungsveranstaltung fand in der Zeit vom 29. 8. bis zum

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