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NWB Nr. 22 vom Seite 1751

Ausgleichszahlungen beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

Zivilrechtliche Hintergründe und steuerrechtliche Abwicklung

Dr. Theresa Grün

[i]BMF, Schreiben v. 9. 4. 2010, (BStBl 2010 I S. 323)Mit dem JStG 2008 v. (BGBl 2007 I S. 3150) wurde § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG neu gefasst und auf den Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit bestimmten Vermögensübertragungen beschränkt. Für Leistungen, die aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gezahlt werden, wurde ein eigener Abzugstatbestand in § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG geschaffen. Das (BStBl 2010 I S. 323) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG und § 22 Nr. 1c EStG reagiert nicht nur auf die Änderungen im EStG, sondern berücksichtigt auch die seit dem geltenden Änderungen der zivilrechtlichen Grundlagen im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG, BGBl 2009 I S. 700). [i]Viefhues, NWB NWB 24/2009 S. 1839Die Herausforderung der Thematik liegt darin, dass ein gewisses Grundverständnis der zivilrechtlichen Vorgänge, die nach altem Recht äußerst kompliziert waren und deren neue Regelungen es zu erschließen gilt, für ein vernünftiges Verständnis auch der steuerrechtlichen Abwicklung vorliegen muss.

I. Steuerrechtlicher Reformbedarf

[i]Beschränkung von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auf den betrieblichen Kernbereich§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG i. d. F. vor dem JStG 2008 sah den Sonderausgabenabzug für „auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten” vor. Der weite Gesetzeswortlaut erfasst...

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