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FG München Urteil v. - 5 K 3989/07 EFG 2010 S. 1207 Nr. 15

Gesetze: EStG § 15a Abs. 1 S. 1, EStG § 15a Abs. 5 Nr. 1, EStG § 15a Abs. 4, HGB § 230

Verlustfeststellung nach § 15a Abs. 4 EStG

Einlageleistung eines atypisch stillen Gesellschafters durch Abtretung einer Darlehensforderung

Leitsatz

1. Erbringt die atypisch stille Gesellschafterin einer GmbH ihre Einlage durch taggleiche Bewirkung der Abtretung einer nach Abschluss gegenseitiger Darlehensverträge gegenüber ihrem Ehemann bestehenden Darlehensforderung, ist für die Frage, ob die geschuldete Einlage als geleistet i.S. d. § 15a Abs. 1 EStG anzusehen ist, allein die zivilrechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Einlageverpflichtung und nicht die steuerrechtliche Anerkennung der zivilrechtlich wirksamen Darlehensverträge zwischen den Ehegatten zu prüfen.

2. Das Problem der Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen unter dem besonderen Aspekt der Vereinbarung von sog. Rückdarlehen stellt sich im Verhältnis zur atypisch stillen Gesellschaft nicht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 342 Nr. 6
EFG 2010 S. 1207 Nr. 15
EStB 2010 S. 459 Nr. 12
KÖSDI 2010 S. 17105 Nr. 9
NAAAD-43635

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FG München, Urteil v. 04.03.2010 - 5 K 3989/07

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