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BGH 15.03.2010 II ZR 84/09, NWB 19/2010 S. 1496

Vertragsrecht | Reichweite einer salvatorischen Klausel

Eine salvatorische Erhaltungsklausel, mit der § 139 BGB – demzufolge die Teilnichtigkeit eines Vertrags grundsätzlich zu dessen Gesamtnichtigkeit führt –, wirksam abbedungen worden ist, schließt eine Gesamtnichtigkeit zwar nicht aus, führt aber zu einer Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil. Die Nichtigkeit des gesamten Vertrags tritt nur dann ein, wenn die Aufrechterhaltung des Rechtsgeschäfts trotz der salvatorischen Klausel im Einzelfall durch den durch Vertragsauslegung zu ermittelnden Parteiwillen nicht mehr getragen wird. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrags verändert würde. Im Streitfall stand die Nichtigkeit eines Gesellschaftsvert...

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