Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - S 7100 A - 296 - St 110

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe in Haiti im Januar 2010

Durch das Erdbeben in Haiti im Januar 2010 sind beträchtliche Schäden entstanden. Sämtliche hierzu getroffenen steuerlichen Maßnahmen und Verwaltungsregelungen zur Unterstützung der Opfer dieser Erdbeben-Katastrophe sind im zusammengefasst. Sie gelten vom bis zum .

Hinsichtlich der auf dem Gebiet der Umsatzsteuer getroffenen Maßnahmen gilt das Folgende:

Das Umsatzsteuerrecht ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere durch die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) weitgehend harmonisiert. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die dort getroffenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie kennt keine Möglichkeit, die es einem Mitgliedstaat zur Bewältigung von Naturkatastrophen, wenn auch nur zeitlich und sachlich begrenzt, gestatten würde, von den verbindlichen Richtlinienvorschriften abzuweichen.

Sachliche Billigkeitsmaßnahmen bei unentgeltlichen Zuwendungen aus einem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b UStG sind daher ebenso wenig möglich wie eine Ausweitung der Steuervergütung nach § 4a UStG.

Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main v. - S 7100 A - 296 - St 110

Fundstelle(n):
FAAAD-42524