BFH Beschluss v. - III R 97/07

Rückwirkender Ausschluss der Investitionszulage bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot

Gesetze: InvZulG § 3 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Instanzenzug: , ,

Verfahrensstand: Diese Entscheidung ist rechtskräftig

Gründe

1 Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon mit Schreiben der Senatsvorsitzenden vom unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.

2 Zur Begründung wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Schreiben vom sowie das Senatsurteil vom III R 21/03 (BFHE 213, 183, BStBl II 2006, 776).

Fundstelle(n):
HFR 2010 S. 168 Nr. 2
WAAAD-42151