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OLG Düsseldorf 18.02.2010 I-24 U 183/05, NWB 11/2010 S. 810

Berufsrecht | 15-Minuten-Zeittakt in anwaltlichen Vergütungsklauseln unwirksam

Gibt der Rechtsanwalt seinen Mandanten in einer vorformulierten Vergütungsvereinbarung vor, dass für das zeitabhängige Honorar in „15-Minuten”-Einheiten abgerechnet wird, ist dies unwirksam. Eine Zeittaktklausel ist strukturell geeignet, das Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip) empfindlich zu verletzen, insbesondere da kurze Unterbrechungen des Arbeitsflusses für dieses Mandat überkompensiert werden. Die Tätigkeit für das Mandat könne der Berater im Hinblick auf den Zeittakt von 15 Minuten fast beliebig steuern. AGB mit einer solchen Zeittaktklausel benachteiligen den Mandanten daher unangemessen und verstoßen gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Im Streit stand die Honorarvereinbarung des Wahlverteidigers, die einen Stundensatz von 450 DM zzg...

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