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KG Liechtenstein 06.CG.2009.162, NWB 7/2010 S. 489

Schadensersatzrecht | Entschädigung für Strafe des Steuer-hinterziehers?

Wer in Deutschland wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt wird, kann die Bank im Ausland dafür im Einzelfall möglicherweise erfolgreich auf Schadensersatz verklagen. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss dem deutschen Kläger 7,3 Mio. € dafür zahlen, dass sie ihn zu spät darüber informiert hatte, dass seine Kundendaten und die von mehreren Hundert anderen deutschen Kunden der Bank gestohlen worden waren. Nach Ansicht des Gerichts hatte es das Finanzinstitut versäumt, die Betroffenen unverzüglich über den Datenverlust zu informieren, um ihnen so eine rechtzeitige Selbstanzeige zu ermöglichen. Die Entschädigung orientiert sich an der Bewährungsauflage, die dem Kläger im deutschen Steuerstrafverfahren auferlegt wurde. Ersatz für die außerde...

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