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NWB Nr. 7 vom Seite 480

FG Köln: Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug

Dipl.-Kfm. Robert Püttner

Die Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim schlagen regelmäßig mit hohen Beträgen zu Buche. Entsprechend hoch ist das Interesse, den Fiskus an diesen Kosten zu beteiligen. Die Anzahl der einschlägigen Urteile ist jedoch – noch – recht überschaubar. Dies wird sich aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft sicher bald ändern. Ein soweit ersichtlich erstes Urteil zur Frage, ob Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung auf die als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Kosten einer Unterbringung in einem Pflegeheim anzurechnen sind, hat das FG Köln am (12 K 4176/07) gefällt.

Im entschiedenen Fall hatte der schwerstpflegebedürftige Kläger (Pflegestufe III) die Kosten seiner Unterbringung in einem Pflegeheim beim Finanzamt erfolgreich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Allerdings erhielt der Kläger Zahlungen in Form eines Pflegegelds aus einer privat abgeschlossenen Pflegezusatzversicherung. Um diese Zahlungen minderte das Finanzamt – und anschließend auch das Finanzgericht – die außergewöhnlichen Belastungen.

Der Kläger vertrat die Auffassung, dass ihm die Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung zur freien...BStBl 1972 II S. 177

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