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FG München Urteil v. - 12 K 2884/06 EFG 2010 S. 575 Nr. 7

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1 S. 1, EStG § 74 Abs. 1 S. 4, BGB § 1612 Abs. 2 S. 1

Keine Abzweigung von Kindergeld bei Wirksamkeit der unverändert Naturalunterhalt beinhaltenden Unterhaltsbestimmung der Eltern

Leitsatz

Die Abzweigung von Kindergeld an das die Kosten für das betreute Wohnen eines volljährigen Kindes übernehmende Jugendamt gem. § 74 Abs. 1 EStG scheidet aus, wenn die Unterhaltsbestimmung der –den Auszug des Kindes nicht befürwortenden – Eltern über die unveränderte Gewährung von Naturalunterhalt nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB (mangels gerichtlicher Abänderung) wirksam und damit auch für Dritte bindend ist, so dass die gesetzliche Unterhaltspflicht nicht verletzt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 575 Nr. 7
MAAAD-37206

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FG München, Urteil v. 14.10.2008 - 12 K 2884/06

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