Arbeitshilfe August 2010

Keine Steuerbarkeit der Leistungen einer von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung errichteten Arbeitsgemeinschaft gegenüber ihren Gesellschaftern - Mustereinspruch

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1. Ist eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in der Rechtsform der GbR, die auf der Rechtsgrundlage der §§ 197b, 219 SGB V, § 94 Abs. 1a SGB X errichtet wurde, nicht in Wettbewerb zu externen Dritten tritt und für ihre Gesellschafter (jeweils Träger der Sozialversicherung) Leistungen der Informationstechnologie und Kommunikationstechnologie erbringt, damit diese ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können, selbständig tätig und damit Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG?

2. Liegt ein entgeltlicher Leistungsaustausch zwischen ARGE und ihren Gesellschaftern vor, wenn die ARGE kein konkretes Entgelt für die von ihr zu erbringenden Leistungen (Wahrnehmung der datenrechtlichen Aufgaben, die ihren Gesellschaftern obliegen) erhält, sondern lediglich die für ihre Tätigkeit anfallenden Kosten durch ihre Gesellschafter erstattet und Personal gestellt, das weiterhin bei den Gesellschaftern beschäftigt ist und auf deren Kosten entlohnt wird?

3. Kann sich bei unterstellter Steuerbarkeit der Leistung die ARGE unmittelbar auf die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der MwStSystRL berufen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB MAAAD-36555