Kostenrechnung 3

8. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61481-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-70758-2

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Kostenrechnung 3 (8. Auflage)

4. Planung und Kontrolle der Einzelkosten

4.1 Verrechnung der Einzelkosten in der Plankostenrechnung

Teilt man die Kosten nach dem Kriterium der Zurechenbarkeit zu einem bestimmten Bezugsobjekt ein, so unterscheidet man Einzelkosten und Gemeinkosten. Einzelkosten sind einem bestimmten Bezugsobjekt verursachungsgerecht, d. h. ohne Schlüssel (direkt) zurechenbar, während Gemeinkosten dem betreffenden Objekt nicht verursachungsgerecht, nicht direkt zugerechnet werden können. Das Bezugsobjekt für die Kostenzurechnung sind meist die erzeugten Leistungen, die Kostenträger. In neuerer Zeit berücksichtigt man über die Kostenträger hinaus weitere Bezugsobjekte. Besonders P. Riebel weist darauf hin, dass alle Kosten im Hinblick auf irgendeine Bezugsbasis als Einzelkosten zu behandeln sind. Der Anteil zurechenbarer Einzelkosten steigt, wenn das Bezugsobjekt weiter (umfassender) ist, wie aus der Folge „Erzeugnis – Erzeugnisgruppe – Kostenstelle – Bereich – Unternehmung„ deutlich wird, ein Gedanke, der von der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung aufgegriffen und in die Praxis umgesetzt wurde.

In der Plankostenrechnung genügt meist die Unterscheidung zwischen

  • Kostenträgereinzelkosten (sie sind de...