Lehrbuch Einkommensteuer

16. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61102-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53546-8

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Lehrbuch Einkommensteuer (16. Auflage)

Abschnitt 14: Entrichtung der Einkommensteuer

A. Voraus- und Abschlusszahlungen

I. Grundsätzliches

2476Da die ESt-Schuld grundsätzlich erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch die Veranlagung ermittelt wird, ordnet § 37 Abs. 1 EStG an, dass der Steuerpflichtige schon im laufenden Jahr Vorauszahlungen auf die später festzusetzende ESt zu entrichten hat.

Die Vorauszahlungen sind am 10. 3., 10. 6., 10. 9. und 10. 12. fällig, und zwar jeweils ein Viertel der auf das ganze Jahr entfallenden Vorauszahlungen. Gemäß § 37 Abs. 2 EStG haben die einzelnen Oberfinanzdirektionen für Land- und Forstwirte die Zahlungstermine auf den 10. 3., 10. 6. und 10. 12. festgesetzt; dabei sind am 10. 12. die Hälfte und an den beiden anderen Zeitpunkten je ein Viertel des Jahresbetrags der Vorauszahlungen zu leisten. Auch für Steuerpflichtige, die überwiegend Einkünfte oder Einkunftsteile aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, die der Lohnsteuer nicht unterliegen, können gem. § 37 Abs. 2 EStG die Oberfinanzdirektionen abweichende Vorauszahlungszeitpunkte bestimmen. Durch das JStG 2009 vom (BGBl 2008 I 2794) wird § 37 Abs. 2 EStG aufgehoben. Die Regelung hat keine praktische Bedeutung.

Die Vorauszahlungen werden nach der ESt bemessen, die sich nach der Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Abs. 3 Satz 2 EStG) bei...

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