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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat die Liste der Punkte, hinsichtlich derer Festsetzungen der Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen sind, aktualisiert. Gestrichen wurden die ehemaligen Nr. 6 „Anwendung des § 24b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) für Veranlagungszeiträume ab 2004” und die Nr. 8 „Anwendung des § 32 Abs. 7 EStG (Haushaltsfreibetrag) für die Veranlagungszeiträume 2002 und 2003” des Vorläufigkeitskatalogs ( BStBl 2009 I S. 510), da das BVerfG die Verfassungsbeschwerden zu diesen beiden Punkten nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, Beschlüsse v. - 2 BvR 310/07 und BvR 2240/04). Mit dem Schreiben werden zudem die Anweisungen zur vorläufigen Steuerfestsetzung hinsichtlich der Auslegung des einfachen Rechts durch das BVerfG bei streitigen verfassungsrechtlichen Fragen konkretisiert.