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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 12 | Gewerblicher Grundstückshandel: Zwei aktuelle BFH-Entscheidungen

Der BFH hat zum einen entschieden, dass ein gewerblicher Grundstückshandel nicht allein deshalb anzunehmen ist, weil der Steuerpflichtige seine Tätigkeit selbst so beurteilt. Zum anderen hat der BFH geurteilt, dass es als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen ist, wenn ein Objekt vor Fertigstellung entgeltlich auf eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH übertragen wird

In zwei aktuellen Entscheidungen hat sich der BFH mit dem Thema „Gewerblicher Grundstückshandel” befasst.

In seinem jüngsten Urteil hat der X. Senat entschieden: Ein gewerblicher Grundstückshandel ist nicht allein deshalb zu bejahen, weil der Steuerpflichtige beim Finanzamt und seiner Gemeindebehörde einen Gewerbebetrieb anmeldet und Dritten gegenüber erklärt, er sei gewerblicher Grundstückshändler. Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung und die angegebene Bezeichnung, sondern vielmehr die Wertung nach objektiven Kriterien. Im Streitfall hatte sich der Kläger nach Meinung der BFH-Richter nicht wie ein Händler verhalten.

Das ist eine...

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