OFD Hannover - S 7100 - 619 - StO 171

Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen nach Beendigung eines Leasingvertrages

Für die umsatzsteuerliche Beurteilung von Zahlungen bei Beendigung eines Leasingvertrages kommt der zivilrechtlichen Einordnung der Zahlung als Schadenersatz lediglich Indizwirkung zu.

Hat der Leasingnehmer eine Zahlung zu leisten, die auf die Nutzung des Gegenstandes durch ihn zurückzuführen ist (Ausgleich bei schlechtem Erhaltungszustand oder Unfallschaden, Überschreiten der vereinbarten Kilometerleistung) liegt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung vor (Abschnitt 3 Abs. 9 UStR).

Hat der Leasingnehmer eine Zahlung zu leisten, weil er das Verpflichtungsgeschäft teilweise nicht erfüllt (Zahlungsverzug, Totalschaden des Gegenstandes), liegt mangels Leistung ein nichtsteuerbarer Schadenersatz vor ( BStBl 2008 I S. 632). Bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages kann sich ein Ausgleichsanspruch des Leasingnehmers ergeben, wenn der Leasinggeber den Leasingvertrag wegen Zahlungsverzug des Leasingnehmers kündigt. Bei der Berechnung des vom Leasingnehmer zu leistenden Schadenersatz ist zu berücksichtigen, dass der Gegenstand bei vorzeitiger Rückgabe einen höheren Wert hat als bei Rückgabe zum vereinbarten Vertragsende. Dieser Wert mindert den vom Leasingnehmer zu zahlenden Schadenersatz, nicht jedoch das Entgelt für die beendete Nutzungsüberlassung durch den Leasinggeber. Denn ursächlich ist nicht die bisherige Nutzung, sondern der Umstand, dass der Leasingnehmer den Gegenstand künftig nicht mehr nutzen kann.

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Fundstelle(n):
UR 2010 S. 385 Nr. 10
KAAAD-32837