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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 13 K 2348/05 B EFG 2010 S. 71 Nr. 1

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 S. 2InvZulG 1999 § 2 Abs. 7 Nr. 2InvZulG 1999 § 10 Abs. 4 EG Anh. 1

Investitionen eines Bäckereibetriebs im Bereich der Getreidereinigung, der Getreideförderung und der Mühle sind keine Investitionen in einem sensiblen Sektor

Leitsatz

Investitionen eines Betriebs, der Backwaren industriell fertigt und vertreibt, im Bereich der Getreidereinigung, der Getreideförderung und der Mühle sind nicht durch § 2 Abs. 2 Satz 2 InvZulG 1999 von der Förderung mit Investitionszulage ausgeschlossen, da ein einheitlicher Produktionsvorgang vorliegt, der nicht in den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor fällt. Mehl und gereinigtes Getreide sind hier keine „Erzeugnisse” im Sinne von Anhang I des EG-Vertrags, sondern notwendige Zwischenprodukte zur Brotherstellung.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 71 Nr. 1
OAAAD-32396

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.09.2009 - 13 K 2348/05 B

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