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FG München Beschluss v. - 6 V 3474/08

Gesetze: FGO § 69

Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Ist der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage Sicherheit zu leisten, hat eine an sich gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben.

2. Kann aber im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz auf der Grundlage von Unterlagen nicht davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller vermögenslos ist, geht es zu Lasten des Antragstellers, wenn er abweichende Vermögens- bzw. Einkommensverhältnisse nicht hinreichend darlegt und glaubhaft macht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 521 Nr. 8
OAAAD-29824

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 04.08.2009 - 6 V 3474/08

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