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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes Rundschreiben v.

Leitfaden Prävention Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2008

1. PRÄAMBEL

Die Krankenkassen haben durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 sowie durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) 2007 in §§ 20 und 20a SGB V wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Die zur Umsetzung dieser Normen unternommenen Aktivitäten wurden seither kontinuierlich ausgeweitet und optimiert. Dadurch ist es den Krankenkassen möglich, den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiver Beteiligung zu verbessern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig und wirksam entgegenzuwirken, anstatt sie kostenintensiv zu kurieren.

Die Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen ist als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen, die von einer Vielzahl von Akteuren, z. B. Öffentlicher Gesundheitsdienst, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Ärzte, Betriebsärzte, zu leisten ist. Auf der Grundlage ihrer originären Zuständigkeiten sind eine Zuordnung der Aufgaben und eine Abstimmung der jeweiligen Interventionen vorzunehmen. Ansatzpunkte für eine gesundheitsförderliche Politik sind in gesundheitsbelastenden Bedingungen der Umwelt, außerbetrieblichen Leben...

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