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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 929

Rechtsdienstleistungsgesetz – Registrierung von Rechtsbeiständen im Rechtsdienstleistungsregister

[i]www.rechtsdienstleistungsregister.deDer DStV rät allen Berufsangehörigen, die aufgrund entsprechender Alterlaubnisse neben ihrer Berufsbezeichnung „Steuerberater” zusätzlich die Bezeichnung „Rechtsbeistand” führen, das neue Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungs register.de) sorgfältig auf ihre korrekte Registrierung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Berichtigung zu beantragen. [i]Ehlers, Rechtsdienstleistungsgesetz aus Sicht des Steuerberaters, NWB F. 30 S. 1723Der Antrag auf Korrektur kann nach Auskunft des BMJ formlos gestellt werden. Nur die ausdrückliche Eintragung als „Rechtsbeistand”, die in der Praxis von verschiedenen Registrierungsbehörden oftmals nicht vorgenommen wurde, berechtigt dazu, diese Berufsbezeichnung weiterhin führen zu dürfen.

Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte eine große Zahl betroffener Berufsangehöriger innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum eine entsprechende besitzstandswahrende Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister beantragt. Bei der Eintragung wurden allerdings durch die verschiedenen Registrierungsbehörden teilweise unterschiedliche Formulierungen gewählt. Eine Eintragung, in der nicht ausdrücklich das Wort „Rechtsbeistand” genannt ist, ist im Z...

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