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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Gewährung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitsverfahren

Das UStG schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Eine Berücksichtigung des Vertrauensschutzes im Rahmen der Steuerfestsetzung ist daher nicht möglich. Hierfür kommt nach einem aktuellen BFH-Urteil nur eine Billigkeitsmaßnahme in Betracht. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf einen neuen Online-Dienst der EU-Kommission hin, der eine einfache Überprüfung der USt-ID ermöglicht.

Als letzte Entscheidung für diesen Monat noch ein BFH-Urteil zur Umsatzsteuer. Der BFH hat deutlich gemacht: Das Umsatzsteuergesetz schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Eine Berücksichtigung des Vertrauensschutzes im Rahmen der Steuerfestsetzung ist daher nicht möglich. Hierfür kommt nur eine Billigkeitsmaßnahme in Betracht. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn das einschlägige materielle Recht auf EU-Richtlinien beruht.

Die Steuerfestsetzung orientiert sich allein an den tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuerrechtsnorm. Durch Billigkeitsmaßnahmen im Sinne von § 163 AO wird hingegen das Ergebnis der Steuerfestsetzung korrigiert wegen atypischer Besonderheiten des Einzelf...

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