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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 4491/08 EFG 2009 S. 1597 Nr. 19

Gesetze: VV RVG Nr 1002

Finanzgerichtskostenrecht:

Erledigungsgebühr

Leitsatz

Dem Bevollmächtigten steht eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG zu, wenn er darauf hingewirkt hat, dass das ursprüngliche Klagebegehren im Interesse einer außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits nicht unwesentlich eingeschränkt wurde. Hiervon ist bei einer Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens von mehr als 10% auszugehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1597 Nr. 19
YAAAD-26416

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Beschluss v. 17.06.2009 - 10 Ko 4491/08

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