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FG Münster Urteil v. - 10 K 1549/08 L EFG 2009 S. 1616 Nr. 20

Gesetze: AO § 34, AO § 69

Verfahren:

Keine Haftung für nicht abgeführte LSt nach Widerruf der Lastschrift durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Leitsatz

Ein Geschäftsführer haftet nicht gemäß § 69 AO i.V. mit § 34 AO für nicht abgeführte Lohnsteuerbeträge, weil er es unterlässt, auf den vorläufigen Insolvenzverwalter dahingehend einzuwirken, dass dieser nach dem erfolgten Widerruf der Lastschriften die Zustimmung zur Begleichung der nunmehr rückständigen Lohnsteuerbeträge zu erteilen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1616 Nr. 20
GmbHR 2010 S. 280 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2009 S. 2629
ZIP 2010 S. 233 Nr. 5
EAAAD-26414

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 02.07.2009 - 10 K 1549/08 L

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