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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 813

Grenzüberschreitende Vollstreckung innerhalb der EU

Manousos Zoulakis

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-24954 Mit dem Europäischen Mahnverfahren (EuMVVO, VO [EG] Nr. 1896/2006), wurde das erste europaweit einheitliche Zivilverfahren für Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt. Seit dem eröffnet es Gläubigern eine zusätzliche Möglichkeit der beschleunigten und vereinfachten Titulierung gegen Schuldner mittels des neuen Europäischen Zahlungsbefehls. Ihm wird fortan in vielen Fällen der Vorzug zu geben sein. Seit dem besteht daneben auch das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis 2.000 € (EuSCVO, VO [EG] Nr. 861/ 2007).

Erweiterung der Europäischen Vollstreckungsverfahren

[i]Verordnungen, Formulare und zuständige Gerichte unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htmBeide Verordnungen eröffnen Gläubigern insbesondere dann schnellere Verfahrenswege, wenn die Zuständigkeit beim Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats liegt. Sie erweitern den Europäischen Vollstreckungstitel (nach der VO [EG] Nr. 805/2004 – EuVTV) und die Europäische Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen (EuGVVO – VO [EG] Nr. 44/2001), wonach das Urteil eines Mitgliedstaats im jeweiligen Mitgliedstaat des Vollstreckungsorts gericht...

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