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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 863/04

Gesetze: EStG § 63, EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2d

Kindergeldanspruch bei Freiwilligendienst im außereuropäischen Ausland

Leitsatz

  1. Bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Dienstes im Ausland besteht kein Kindergeldanspruch, wenn der betreibende Träger von der zuständigen Landesbehörde nicht ausdrücklich für die Durchführung eines solchen freiwilligen sozialen Dienstes zugelassen worden ist.

  2. Die Regelung des § 32 Abs. 4 Nr. 2 die EStG stellt eine eindeutige und abschließende Regelung dar, die eine erweiternde verfassungskonforme Auslegung sowie einer analoge Anwendung auf vergleichbare Sachverhalte über die in der Norm genannten anspruchsbegründenden Alternativen hinaus, nicht zulässt.

Fundstelle(n):
SAAAD-25005

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 31.10.2005 - 12 K 863/04

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