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Lohnsteuer; | Kontoführungsgebühren (§ 9 EStG)
In den Fällen, in denen Kontoführungsgebühren als WK geltend gemacht werden, verzichtet die FinVerw auf eine Prüfung der beruflichen Veranlassung, wenn kein höherer Betrag als 30 DM (ab 2002: 16 €) jährlich angesetzt wird (EStG-Kartei Bremen, § 9 EStG Fach 9 Nr. 4).