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NWB Nr. 25 vom Seite 1900

Erbschaftsteuer: Wahlrecht für 2007 und 2008

In welchen Fällen ist die Ausübung des Wahlrechts sinnvoll?

Sabrina Kiebele

[i]Viskorf/Knobel/Schuck, ErbStG und SchenkStG, BewG, Kommentar, NWB, 3. Aufl. 2009, erscheint vorauss. Juli 2009. ISBN: 978-482-51-683-2Das Erbschaftsteuerreformgesetz räumt bei Erbfällen der letzten beiden Jahre dem Erben ein Antragswahlrecht für das neue Recht ein. Allerdings ist die Ausübung dieses Rechts gesetzlich befristet bis zum . Möglicherweise erfolgt eine Verlängerung bis zum Jahresende 2009. Diese soll im Rahmen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes gesetzlich rückwirkend verankert werden und tritt damit wohl nicht vor Ablauf des in Kraft. Wer sicher einen gültigen Antrag stellen möchte, sollte jetzt aktiv werden und das Antragsmodell bei den eigenen Mandanten überprüfen.

I. Allgemeines zum Wahlrecht

1. Umfang und Frist

[i]Wahlrecht für Erwerbe von Todes wegen, für die die Steuer nach dem 31. 12. 2006 und vor dem 1. 1. 2009 entstanden istDas neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht findet auf nach dem entstehende Erwerbe (Erbfall, Schenkung usw.) Anwendung. Für Erwerbe bis zu diesem Zeitpunkt gilt das bisherige Recht weiter. Art. 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) enthält zusätzlich ein Wahlrecht für Erwerbe von Todes wegen, für die die Steuer nach dem und vor dem entstanden ist. Man beachte den Entstehungszeitpunkt gem. § 9 ErbStG, der z. B. bei einem Pflichtteilsanspruch erst mit der Geltendmachung vorliegt. ...

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