WertR Anlage 16 Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts für den Berechtigten

Anlage 16 Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts für den Berechtigten

Es ist der Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhauses (Beispielrechnung Nr. 10) bzw. an einer vom Berechtigten selbst bewohnten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 11) zu ermitteln.

Der Berechtigte ist 65 Jahre alt und trägt nur die umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (BetrKV).


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Beispielrechnung Nr. 10: Wert des unentgeltlichen Wohnungsrechts an einem Einfamilienhaus nach Nr. 4.4.2


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Annahmen

jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete für das Einfamilienhaus
7.200 €
Liegenschaftszinssatz (Einfamilienhaus)
3,0 %


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BERECHNUNG

jährlicher Vorteil aus
 
 
 
• ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
 
7.200 €
 
• Ersparnis von Kosten und Lasten
+
0 €
 
• Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen (hier 10 %
der Nettokaltmiete)
+
720 €
 
jährlicher Nachteil aus
 
 
 
• Tragung von Kosten und Lasten
0 €
 
Summe
 
7.920 €
 
Leibrentenbarwertfaktor [1] für einen 65jährigen Mann (3 %)
×
12,216
 
 
 
96.751 €
 
Wert des Wohnungsrechts für den Berechtigten
 
 
97.000 €


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Beispielrechnung Nr. 11: Wert des unentgeltlichen Wohnungsrechts an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nach Nr. 4.4.2


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Annahmen

jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete für die Wohnung (Mehrfamilienhaus)
4.800 €
Liegenschaftszinssatz (Mehrfamilienhaus)
4,0 %


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BERECHNUNG

jährlicher Vorteil aus
 
 
 
• ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
 
4.800 €
 
• Ersparniss von Kosten und Lasten
+
0 €
 
• Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen (hier 10 %
der Nettokaltmiete)
+
480 €
 
jährlicher Nachteil aus
 
 
 
• Tragung sonstiger Kosten und Lasten
0 €
 
Summe
 
5.280 €
 
Leibrentenbarwertfaktor [2] für einen 65jährigen Mann (4 %)
×
11,255
 
 
 
59.426 €
 
Wert des Wohnungsrechts für den Berechtigten
 
 
59.000 €

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508

1entspricht dem Versicherungsbarwert ä x einer lebenslänglich monatlich vorschüssig zahlbaren Rente nach der Sterbetafel 2001/2003

2vgl. Fußnote 1